Datenschutz bei CCTV-Videoüberwachung
Information gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)
Sie befinden sich in einem videoüberwachten Bereich. Die Anlage wurde von der FORIN AG installiert und wird im Auftrag des Betreibers betrieben. Diese Seite informiert Sie darüber, wie mit den Aufnahmen umgegangen wird und welche Rechte Sie haben (Art. 19 DSG).
Verantwortlich für die Videoüberwachung
Verantwortlich ist der Eigentümer bzw. Betreiber des Objekts, an dem die Anlage installiert ist. Er ist auf der Hinweistafel vor Ort angegeben. Die FORIN AG handelt als Auftragsbearbeiterin (Art. 9 DSG) und leitet Anfragen an den Verantwortlichen weiter.
Zweck der Videoüberwachung
- Schutz von Gebäuden, Waren und Infrastruktur vor Einbruch, Diebstahl und Sachbeschädigung
- Sicherheit von Mitarbeitenden, Besuchenden und Dritten
- Beweissicherung bei Straftaten und zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen
Rechtfertigungsgrund ist das überwiegende Interesse des Betreibers am Schutz von Personen und Eigentum (Art. 31 DSG). Die Aufnahmen werden nicht für andere Zwecke verwendet, insbesondere nicht zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle von Mitarbeitenden.
Umfang der Überwachung
- Erfasst wird nur der eigene Grund des Betreibers. Nachbargrundstücke und öffentlicher Grund werden nicht oder nur soweit unvermeidbar erfasst und bei Bedarf mit Privatzonen ausgeblendet.
- Es erfolgt keine Tonaufzeichnung und keine automatische Gesichtserkennung.
- Die Überwachung ist durch Hinweistafeln vor Ort erkennbar.
Empfänger der Aufnahmen
Aufnahmen werden nur weitergegeben, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht, zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen oder wenn eine gesetzliche Pflicht besteht, z. B. an Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Auftragsbearbeiter wie die FORIN AG (Wartung, technischer Support) oder beauftragte Sicherheitsdienste haben nur im erforderlichen Umfang Zugriff und sind vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Eine Bekanntgabe ins Ausland findet nicht statt.
Speicherdauer
Die Aufnahmen werden nur so lange aufbewahrt, wie es der Zweck erfordert, und danach automatisch überschrieben. Aufnahmen, die zur Beweissicherung benötigt werden, werden bis zum Abschluss des entsprechenden Verfahrens aufbewahrt und danach gelöscht.
Datenschutzgrundsätze
Die Bearbeitung erfolgt nach den Grundsätzen des Datenschutzgesetzes (Art. 6 und 8 DSG):
- Rechtmässigkeit und Treu und Glauben
- Verhältnismässigkeit
- Zweckbindung
- Erkennbarkeit der Überwachung
- Richtigkeit der Daten
- Löschung, sobald die Daten nicht mehr benötigt werden
- Datensicherheit durch technische und organisatorische Massnahmen
Ihr Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft darüber verlangen, ob Aufnahmen von Ihnen bearbeitet werden, zu welchem Zweck und wie lange sie aufbewahrt werden (Art. 25 DSG). Die Auskunft ist grundsätzlich kostenlos und wird innert 30 Tagen erteilt. Bitte geben Sie in Ihrer Anfrage an:
- Ihren Namen,
- Ort, Datum und ungefähre Uhrzeit der möglichen Aufnahme,
- eine Kopie Ihres Passes oder Ihrer Identitätskarte.
Da die Aufnahmen nach kurzer Zeit überschrieben werden, stellen Sie Ihre Anfrage bitte möglichst rasch. Zudem haben Sie das Recht, die Löschung unrechtmässig bearbeiteter Daten zu verlangen (Art. 32 DSG).
Kontakt für Auskunft und Fragen
- Ansprechpartner
- FORIN AG
- Adresse
- Riedhofstrasse 151, 8408 Winterthur
- mail@forin.ch
- Telefon
- +41 52 520 62 62
Aufsicht
Aufsichtsbehörde für den Datenschutz bei Privaten ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB).